Schiedsgericht

Das COAPI-Schiedsgericht wurde von COAPI durch Vereinbarung vom 31.03.09 eingerichtet und hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern wegen Nichtzahlung der Miete oder aus anderen Gründen zu schlichten, die sich zuvor dem Schiedsgericht gestellt haben.

Um das Schiedsgerichtsverfahren in Anspruch nehmen zu können, müssen die Vertragsparteien zuvor eine KLAUSEL ZUR UNTERWERFUNG AN DAS SCHIEDSGERICHT mittels einer dem Mietvertrag beigefügten Klausel unterzeichnet haben, die HIER kostenlos heruntergeladen werden kann. Diese Klausel kann in bereits unterzeichnete Verträge oder in neue Verträge aufgenommen werden.

Das Schiedsverfahren ist äußerst einfach und wird durch eine Klage einer der beiden Mietvertragsparteien mittels eines Formulars eingeleitet, über die innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten durch einen Schiedsspruch entschieden wird, dessen Einhaltung zwingend und vollstreckbar ist.

Das COAPI-Schiedsgericht unterliegt dem Gesetz 60/2003 vom 23. Dezember über die Schiedsgerichtsbarkeit. Die Geschäftsordnung des Schiedsgerichts kann HIER eingesehen und heruntergeladen  werden.

Wenn Sie einen ANTRAG an das Schiedsgericht bezüglich eines Mietvertrages stellen möchten, können Sie HIER das entsprechende Dokument herunterladen.

Wenn sich Ihre Beschwerde auf eine andere Art von Vertrag bezieht, können Sie HERE das Beschwerdeformular herunterladen.

Für weitere Informationen können Sie HIER den vollständigen Text des ALLGEMEINEN SCHIEDSRICHTSGESETZES herunterladen