Vorstand der COAPI Alicante

Präsident
Dª Marifé Esteso Rubio

Vizepräsident
Trinidad Marqués Linares

Sekretärin
D. Aranzazu Gómez Dayas

Schatzmeister
D. José Luis Báguena Rodríguez

Gesang 1º
Philippe J. G. Blache

Gesang 2º
Francisco J. Pérez-Ojeda Chuecos

Stellvertreter 1º
Zoila Sanz Cantos

Stellvertreter 2º
Bartolomé Bas Llopis

Stellvertreter 3º
Cristóbal Ros Samper


Aufgaben des Vorstandes


Die Hauptaufgabe des Verwaltungsrates der Offiziellen Fachschule für Immobilienmakler von Alicante besteht darin, alle der Fachschule zugewiesenen Funktionen zu übernehmen, zu fördern und auszuführen, mit Ausnahme derer, die in die Zuständigkeit der Generalversammlung fallen, sowie die Vereinbarungen der letzteren zu erfüllen. Auf diese Weise und ohne Einschränkung sind die Kompetenzen des Verwaltungsrats:

 

· Über die Aufnahme von Mitgliedern nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Satzung zu entscheiden.

 

· Das Kollegium vor den verschiedenen Verwaltungen, öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu vertreten, sowie in jeder Art von Akten und Verträgen, die gefeiert werden.

 

· Einstellung von Personal und Fachleuten im Dienste des Kollegiums zur Beschäftigung oder zur Erbringung von Dienstleistungen.

 

· Die Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen mit jeder Art von Verwaltung, öffentlichen oder privaten Einrichtungen, in Übereinstimmung mit den Zielen des Kollegs.

 

· Den Betrieb des Kollegiums zu organisieren, zu leiten und zu kontrollieren sowie die internen Regelungen zu genehmigen, die für den Betrieb der für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Satzung vorgesehenen Dienste erforderlich sind.

 

· Der Generalversammlung die Höhe der kollegialen Einkünfte, der Anleihen, der Beiträge vorzuschlagen und die Entstehung und die Form der Zahlung der kollegialen Quoten und jeder anderen wirtschaftlichen Verpflichtung der kollegialen Mitglieder zu beschließen und die notwendigen Maßnahmen für die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu ergreifen.

 

· Den jährlichen Haushaltsplan zu erstellen und auszuführen, wobei jede der Zahlungen oder Einnahmen gemäß den geltenden Buchhaltungsvorschriften verbucht werden muss.

 

· Die Ernennung von Personen, die den Verband im Autonomen Rat des Berufsstandes und in anderen Berufs- oder Verwaltungsorganisationen jeglicher Art vertreten.

 

· Bankkonten im Namen des Kollegiums zu eröffnen oder zu schließen, über Gelder zu verfügen oder diese zu verwenden, Wertpapiere zu hinterlegen oder abzuheben, Garantien zu stellen und diese zugunsten des Kollegiums zu erheben und alle Bank-, Handels- oder Zivilgeschäfte durchzuführen, die es für angemessen hält.

 

· Die Interessen des Verbandes und des Berufsstandes gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, Vollmachten für Prozesse zu Gunsten von Rechtsanwälten und Notaren zu erteilen.

 

· Die Ausübung der Sanktionsgewalt gegenüber den Mitgliedern des Kollegiums.

 

· Auf Ersuchen von interessierten Dritten, der öffentlichen Verwaltung, der Justiz oder aus eigener Initiative Untersuchungen durchzuführen und Berichte oder Stellungnahmen zu erstellen.

 

· Über die Ausbildung und berufliche Entwicklung der Mitglieder zu wachen.

 

· Die Einhaltung der gesetzlichen und ethischen Bestimmungen bei den beruflichen Eingriffen seiner Mitglieder zu gewährleisten, insbesondere die Achtung der Rechte von Verbrauchern und Nutzern, sowie die geltenden Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau jeglicher Art, die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Wohnungspolitik zu allen Zeiten von den Behörden festgelegt.

 

· Mit der öffentlichen Verwaltung zusammenzuarbeiten, wenn dies gewünscht wird, und ihr so viele Initiativen vorzuschlagen, wie sie in Fragen des Wohnungs- und Städtebaus von allgemeinem Interesse oder von besonderem Interesse für die berufliche Entwicklung der Mitglieder ist.

 

· Seine eigene Betriebsordnung und die der Dienststellen des Kollegiums zu genehmigen.

 

· Der Beendigung der Mitgliedschaft wegen Nichtzahlung der Beiträge oder aus anderen in dieser Satzung genannten Gründen zuzustimmen.

 

· Alle anderen vom Kollegium auszuführenden Funktionen, die nicht der Hauptversammlung entsprechen.